Arbeiten mit Pferden ist wieder modern


Gründung der IGA

Der Verein „IG Arbeitspferde“ wurde im Mai 1992 gegründet

In den letzten Jahrzehnten nahm der Pferdebestand in der Land- und Forstwirtschaft stetig ab. Parallel dazu sank das Interesse der Bauern und Fuhrleute, im Pferdezug neue Technologien anzuwenden. Viel Wissen ging verloren und der Maschinenpark verkam zu einer nostalgischen „Pferdezugausstellung“.
Wer nach wie vor Pferde als Arbeitskameraden einsetzen wollte, war auf sich, seinen Erfindergeist und sein handwerkliches Können angewiesen. Dadurch entstand eine Vielfalt neuer Ideen, Geräte und Methoden, die der einzelne Landwirt meist nur auf seinem eigenen Betrieb anwenden konnte.
Da lag der Gedanke nahe, mit Gleichgesinnten diese Probleme anzupacken. Die IG Arbeitspferde wurde gegründet!
 
Alternativen
Wir suchen nach Alternativen für den Einsatz von zunehmend schwerer und teurer werdenden Maschinen in Feld und Wald.
 
Ökologie
Wir sind ökologische motiviert: Die Schäden durch Bodenverdichtung, Schadstoff- und Lärmemissionen nehmen zu.
 
Umweltverträglichkeit
Das Arbeitspferd ist umweltverträglich! (Biodiesel und Terrabereifung sind nur halbwegs so umweltverträglich wie das Arbeitspferd.)
 
Kulturgut
Die Arbeit mit Pferden, die Herstellung und Pflege von Pferdegeschirr, Wagen und Gerätschaften stellen wertvolles Kulturgut dar. Die Freude bei der Arbeit mit Pferden und die Gewissheit, dass die Arbeitspferde Platz neben anderen Technologien haben, sind Antrieb, die Mitglieder weiterhin in der IG Arbeitspferde zu engagieren.


Ziele des Vereins


 

Gedankengut erhalten

Wir erhalten und fördern den kulturellen Wert des Wissens, die Ideen sowie die Erfahrungen rund um das Arbeitspferd und das damit verbundene Gedankengut.
 

Haltung und Einsatz von Arbeitspferden sichern

Wir unterstützen und fördern die Haltung und den Einsatz von arbeitsfähigen Pferden.
 

Neue Pferdezugmaschinen entwickeln

Mit internationaler Absprache fördern wir die Entwicklung neuer Pferdezugmaschinen.
 

Öffentlichkeitsarbeit sicherstellen

Durch Veranstaltungen, Medienberichte und persönliche Kontakte fördern wir die Beachtung des Themas Arbeitspferde in der Öffentlichkeit.
 

Aus- und Weiterbildung anbieten

Wir bilden engagierte Personen aus, die das Pferd bei der täglichen Arbeit einsetzen möchten.
 

Ökologische Vorteile sichtbar machen

Wir machen die ökologischen Vorteile des Arbeitspferdes sichtbar
 

Kontakte knüpfen

Wir knüpfen und pflegen Kontakte weit über die Landesgrenzen hinaus.
 

Tierschutzrichtllinien fördern

Wir wenden zeitgemässe Tierschutzrichtlinien an und fördern die artgerechten Pferdehaltung und Pferdenutzung.


Statuten

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Statuten

 Art. 1: Name und Sitz

Unter dem Namen “Interessengemeinschaft Arbeitspferde” besteht ein Verein.

Der Sitz des Vereins ist bei der Geschäftsführung.

Soweit nicht nachstehend eine andere Regelung getroffen wird, gelten die Bestimmungen von Art. 60 – 79 ZGB.

 

 Art. 2: Zweck

Der Verein bezweckt:

• Wissen, Ideen und Erfahrungen rund um den Arbeitseinsatz mit Pferden auszutauschen.

• die Unterstützung für die Haltung und den Einsatz von arbeitsfähigen Pferden zu sichern und auszubauen.

• die Förderung von Geräte- und Maschinenprojekten für den Pferdezug.

• Über persönliche Kontakte, Veranstaltungen und Medien Öffentlichkeitsarbeit zu leisten.

• Personen aus- und weiterzubilden, die das Pferd in der täglichen Arbeit gebrauchen.

• den kulturellen Wert des Wissens rund ums Arbeitspferd und das damit verbundene Gedankengut zu erhalten und zu fördern.

• die ökologischen Vorteile des Arbeitspferdes sichtbar zu machen.

Der Verein “Interessengemeinschaft Arbeitspferde” versteht sich nicht als Konkurrenz zu den bestehenden Organisationen rund ums Pferd. Er verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke.

 

Art. 3: Mitgliedschaft

1. Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden. Über die Aufnahme neuer Mitglieder beschliesst der Vorstand.

2. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann durch die Mitgliederversammlung erfolgen.

3. Der Austritt eines Mitgliedes auf schriftliche Mitteilung hin wird wirksam mit der nächstfolgenden ordentlichen Generalversammlung.

4. Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich um das Wohl der IG Arbeitspferde besonders verdient gemacht haben. Sie werden durch die Generalversammlung auf Antrag des Vorstandes ernannt.

Ehrenmitglieder besitzen Stimm- und Wahlrecht und sind vom Jahresbeitrag befreit.

Art. 4: Mitgliederversammlung

1. Es findet jährlich regelmässig innerhalb dreier Monate nach Abschluss des Vereinsjahres eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Ausserordentliche Mitgliederversammlungen werden einberufen, sofern der Vorstand es als notwendig erachtet, oder wenigstens ein Fünftel der Mitglieder es schriftlich unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes verlangt.

2. Der Mitgliederversammlung stehen folgende Befugnisse zu:

a) Wahlen:

– des Vorstandes

– des Präsidenten

– der Rechnungsrevisoren

b) Protokollgenehmigung der letzten Mitgliederversammlung

c) Abnahme des Jahresberichtes des Präsidenten

d) Abnahme der Jahresrechnung

e) Genehmigung des Voranschlages

f) Festsetzung der Jahresbeiträge

g) Statutenrevision

h) Beschlussfassung über alle andern der Mitgliederversammlung von Gesetzes wegen oder durch die Statuten vorbehaltenen oder vom Vorstand an sie überwiesenen Geschäfte.

3. Beschlüsse werden mit dem einfachen Mehr der anwesenden und stimmenden Mitglieder gefasst. (Ausg. Art. 9 und 10).

 

 Art. 5: Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus 3-7 Mitgliedern.

2. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins, soweit dafür nicht nach Gesetz oder Statuten die Mitgliederversammlung zuständig ist. Er regelt die Vertretung des Vereins nach aussen und kann unter Zuzug weiterer Vereinsmitglieder Ausschüsse bilden.

3. Die Vorstandsmitglieder sind für eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt und sind während einer Periode von maximal acht Jahren wiederwählbar.

 

 

 

Art. 6: Rechnungsrevisoren

1. Zwei Rechnungsrevisoren haben zu Handen der Mitgliederversammlung die Jahresrechnung und den Vermögensstand sowie während des Jahres die Kassaführung zu prüfen. Zu Handen der ordentlichen Mitgliederversammlung ist Bericht zu erstatten.

2. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre.

 

 Art. 7: Einnahmen

Die Einnahmen des Vereins bestehen aus:

a) den Jahresbeiträgen der Mitglieder

b) den ausserordentlichen Zuwendungen

c) den übrigen Einnahmen

 

 Art. 8: Haftung

Für die Verbindlichkeit des Vereins haftet nur sein Vermögen; eine persönliche Haftbarkeit der Mitglieder ist ausgeschlossen

 

 Art. 9: Statutenänderung

Statutenänderungen bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der an der Generalversammlung anwesenden und stimmenden Mitglieder.

 

 Art. 10: Auflösung

1. Der Verein kann aufgelöst werden, wenn sein Zweck hinfällig wurde oder die Zweckerfüllung durch eine andere Institution wahrgenommen wird. Die Auflösung bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden und stimmenden Mitglieder.

2. Ein allfällig bei der Auflösung vorhandenes Vereinsvermögen ist auf die Nachfolgeorganisation zu übertragen. Falls eine solche fehlt, ist das Vermögen einer Institution mit gleicher oder ähnlicher Zwecksetzung zuzuwenden. Eine Verteilung der Vereinsmittel unter die Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen.

 

Die vorliegenden Statuten wurden in der Gründungsversammlung vom 8. Mai 1992 genehmigt. Die erste Statutenänderung erfolgte an der 1. Generalversammlung vom 27. Januar 1993 in Olten, die zweite an der 6. GV vom 24. Januar 1998 in Olten und die dritte an der 15. GV vom 20. Januar 2007.